Allgemeine Geschäfts- und Dienstleistungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge von Birgül Brown Ästhetische Hauttherapie (nachfolgend „wir“ oder „uns“) mit unseren Kunden.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Die Darstellung unserer Leistungen auf unserer Homepage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Überblick über unser Leistungsspektrum dar. Kunden können zunächst unverbindlich über unsere Online-Buchung eine Terminanfrage versenden. Die Bestätigung Ihrer Terminbuchung erfolgt per E-Mail unverzüglich nach dem Absenden der Buchung. Ein Vertrag kommt hierdurch nicht zustande.
2.3 Verträge über von uns zu erbringende Leistungen werden grundsätzlich nur schriftlich geschlossen Mündlich schließen wir Verträge grundsätzlich nur auf der Grundlage eines schriftlichen Rahmenvertrages wirksam ab. Mündliche Verträge in diesem Sinne ergänzen nur unsere schriftlichen Rahmenverträge. Änderungen unserer schriftlichen Verträge werden von uns nicht mündlich vereinbart.
2.4 Liegt ein schriftlicher Dienstleistungsrahmenvertrag vor, können hiernach einzelne Leistungen ohne Wahrung der Schriftform, insbesondere mündlich, jedoch nicht fernmündlich, vertraglich vereinbart werden. Wir geben eine auf Abschluss eines Vertrages in diesem Sinne gerichtete Willenserklärung nur gegenüber anwesenden Kunden in unseren Geschäftsräumen ab. Erklärungen gegenüber Abwesenden sind demgegenüber stets unverbindlich. Kein Vertrag über von uns zu erbringende Leistungen kommt insbesondere durch eine bloße Terminvereinbarung im Sinne von Z. 3.1 zustande.

3. Terminbuchung sowie Terminänderungen/-absagen und Nichtwahrnehmung

3.1 Kunden haben die Möglichkeit, insbesondere über das Buchungssystem appointmed, Termine zu buchen. Gebucht wird hierdurch ein entsprechender Zeit-Slot, in welchem eine Therapiesitzungen in unseren Räumlichkeiten erfolgen kann. Die erforderlichen Ressourcen werden von uns in diesem Fall vorgehalten. Ein Vertrag über die Durchführung einer Therapie oder Therapiesitzung kommt hierdurch nicht zustande.
3.2 Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, können Termine bis 24 Stunden vorher ohne weitere Verpflichtung abgesagt werden.
3.3 Terminänderungen oder -absagen sind per E-Mail unter Angabe des Kundennamens und von Datum und Uhrzeit des Termins mitzuteilen.
3.4 Terminabsagen oder –Änderungen über das Buchungssystem appontmed sind aus technischen Gründen nicht möglich.
3.5 Wird der gebuchte Termin - unabhängig vom Grund - nicht fristgerecht abgesagt oder nicht wahrgenommen und waren für diesen Termin bereits Dienstleistungen vertraglich vereinbart,
entsteht ein Vergütungsanspruch (Ausfallentschädigung) gemäß § 615 BGB gegenüber dem Kunden, sofern es nicht gelingt, den freigewordenen Termin neu zu belegen.
3.5.1 Die Höhe der Ausfallentschädigung beträgt [69,00] Euro je vereinbarte angefangene Stunde.
3.5.2 Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 12 Stunden vor dem Termin) oder Nichtwahrnehmung ist das vereinbarte Honorar zu 100 % zu entrichten.
3.5.3 Bei Krankheit muss der Termin bis spätestens 9.00 Uhr am Behandlungstag abgesagt werden und ein ärztliches Attest binnen einer Woche nachgereicht werden, andernfalls wird die Ausfallentschädigung gemäß 3.5.2. berechnet.
3.5.4 Dem Kunden bleibt stets der Nachweis gestattet, dass wir tatsächlich keinen oder einen nur geringeren Ausfall hatten, insbesondere das wir den Termin neu hätten belegen können.

4. Therapieleistungen

4.1 Wir sind verpflichtet, die vereinbarten Therapieleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu erbringen. Zusagen oder Garantien in Bezug auf Erfolg oder Verträglichkeit der Therapie können jedoch nicht gegeben werden, da beides maßgeblich von Faktoren abhängt, die sich unserem Einfluss entziehen. Insbesondere Therapieerfolge oder anderweitige Ergebnisse der Therapieleistungen werden daher von uns nicht geschuldet.
4.2 Da es sich bei den von uns zu erbringenden Therapieleistungen rechtlich um Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit handelt, setzen diese das Vorliegen einer wirksamen Einwilligung des Kunden voraus. Wird eine wirksame Einwilligung nicht erteilt oder wird eine solche vom Kunden widerrufen, sind wir für die Zeit, in welcher dieses Leistungshindernis besteht, von der uns treffenden Leistungspflicht befreit.
4.3 Bei Therapieleistungen an Personen unter 18 Jahren müssen grundsätzlich beide Eltern ihre Einwilligung zu Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes erklären, wenn sie dieses gemeinsam vertreten (§ 1629 BGB).
4.4 Bei der Durchführung der geschuldeten Leistung unterliegen wir grundsätzlich nicht den Weisungen des Kunden. Einzige Ausnahme ist ein Widerruf der Einwilligung zur Durchführung der Therapie und die hiermit einhergehende Untersagung der Fortsetzung der Therapie.
4.5 Wir sind berechtigt, für die Leistungserbringung einen Mitarbeiter unserer Wahl einzusetzen, welchen wir sorgsam auswählen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person. Insbesondere folgt ein solcher Anspruch nicht daraus, dass für einen Termin, insbesondere im Rahmen der Online-Buchung, ein bestimmter Mitarbeiter vorgesehen wird. Diese Angabe ist für uns unverbindlich.

5. Mitwirkung des Kunden

5.1 Der Kunde wird uns bei der Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, unterstützen.
5.2 Den Kunden treffen insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten:
5.2.1 Dem Kunden obliegt es, um die Durchführung von Therapiemaßnahmen zu ermöglichen, in die Therapie schriftlich einzuwilligen.
5.2.2 Nachdem der Kunde unseren Aufklärungsbogen erhalten hat und Gelegenheit hatte, diesen sorgfältig zu lesen, ist dieser verpflichtet, dies durch Unterschrift unter dem Aufklärungsbogen uns gegenüber zu bestätigen.
5.2.3 Der Kunde ist verpflichtet, vor Behandlungsbeginn auf bestehende oder frühere Krankheiten, Allergien, Medikamenteneinnahmen, Überempfindlichkeiten oder andere körperliche Beschwerden hinzuweisen, die einer Behandlung entgegenstehen könnten. Der Kunde ist hierzu insbesondere verpflichtet ein von uns zur Verfügung gestelltes Anamneseprotokoll vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

5.2.4 Vor der Behandlung obliegt es dem Kunden die Verhaltensregeln gemäß Z. 3 lit. a) des Aufklärungsbogen, welchen der Kunde zur Kenntnis genommen unterschrieben hat, zu befolgen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, zu behandelnde Körperbereiche binnen 24 Stunden vor jeder Lasertherapiesitzung zu rasieren und diese jeweils am Tag der Lasertherapiesitzung gründlich zu reinigen (Hygienepflichten).
5.2.5 Während der gesamten Dauer einer Therapiesitzung hat der Kunde eine von uns zur Verfügung gestellte Schutzbrille zu tragen.
5.2.6 Nach der Behandlung obliegt es dem Kunden den behandelten Hautarealen ausreichend Zeit zur Regeneration zu geben und die Verhaltensregeln gemäß Z. 3 lit. c) des Aufklärungsbogen, welchen der Kunde zur Kenntnis genommen unterschrieben hat, zu befolgen.
5.3 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß Z. 5.2.3 S. 2 (Hygienepflichten), so werden wir in Bezug auf die konkret betroffene Therapiesitzung von unserer Leistungspflicht befreit, ohne im Gegenzug unseren Anspruch auf die Gegenleistung zu verlieren.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preislisten. Maßgeblich ist insoweit, auch nach Abschluss eines Dienstleistungsrahmenvertrages, der jeweilige Einzelauftrag. Unsere aktuellen Preislisten sind auf unserer Internetseite jederzeit abrufbar.
6.2 Die vereinbarten Vergütungen sind mit Beendigung der jeweiligen Therapiesitzungen fällig und sofort zu entrichten.

7. Laufzeiten und Vertragsbeendigung

7.1 Rahmenverträge laufen, sofern nicht im Einzelfall etwas abweichend vereinbart wird, für 24 Monate beginnend mit dem Zeitpunkt der Ausfertigung der schriftlichen Vertragsurkunde. Eine ordentliche Kündigung ist insoweit ausgeschlossen. Die Laufzeit
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
7.2 Die Laufzeit von Einzelaufträgen richtet sich nach der Anzahl der tatsächlich mit diesem Einzelauftrag vereinbarten Therapiesitzungen, ohne Rücksicht darauf, wie viele Sitzungen im Einzelfall zum Abschluss einer vollständigen Therapie erforderlich sind. Bucht der Kunde weitere Sitzungen zur Fortsetzung derselben Therapie, kommt hierüber ein gesonderter Einzelauftrag bzw. mehrere gesonderte Einzelaufträge zustande. Eine ordentliche Kündigung ist auch insoweit ausgeschlossen.
7.3 Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt aus unserer Sicht insbesondere vor, wenn der Kunde
7.3.1 mit der Zahlung der Vergütung für mindestens 2 Therapiesitzungen in Verzug ist,
7.3.2 seinen Mitwirkungspflichten im Sinne von Ziffer 5 wiederholt verletzt, oder
7.3.3 die erforderliche Einwilligung zur Durchführung einer Therapie nicht oder nach zeitweiligem Widerruf nicht wieder erteilt, obwohl wir ihn unter Fristsetzung in Textform hierzu aufgefordert haben.

8. Höhere Gewalt

8.1 Die Parteien haften nicht für Schäden oder für die teilweise oder vollständige Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn der jeweilige Schaden oder die Nichterfüllung auf einem Umstand beruht, der bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und die Parteien diese Folgen weder verhindern noch durch zumutbare Maßnahmen beheben können („Höhere Gewalt“). In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei zudem für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
8.2 In jedem Fall liegt Höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, Epidemien, Pandemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt, sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrages dienen.
8.3 Im Fall des Eintritts Höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen detaillierte Informationen insbesondere über den Umfang und, soweit zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der Höheren Gewalt vorzulegen.

9. Haftung und Schadensersatz

9.1 Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
9.1.1 bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
9.1.2 bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
9.1.3 bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
9.1.4 soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
9.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
9.3 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Von dieser Regelung unberührt bleiben die Rechte gem. § 320 BGB.
10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.